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Wichtige Informationen zur Abholung von persönlichen Dokumenten und Gegenständen bei Behörden im Ausland

  • Transportretter Team
  • 18. Nov.
  • 2 Min. Lesezeit
Polizeifahrzeug - Abholung Dokumente

Schnell ist es passiert, im Urlaub oder auf Reisen geht schnell etwas verloren, das Portemonnaie, das Mobiltelefon, eine Tasche oder das Portemonnaie. Oft sind auch Taschendiebe, sog. Pick-Pockets am Werk.


Nur was geschieht, wenn die Dokumente, Kreditkarten, wichtige Notizen oder persönlichen Erinnerungen wiedergefunden werden? In der Regel erhält man eine Nachricht vom örtlichen Fundbüro, von einer Polizeidienststelle oder vom Bahnhof, Flughafen oder der Taxigesellschaft ... meistens jedoch, wenn man längst weiter gereist ist, oder bereits zu Hause. Nur wie kommen die Gegenstände nun nach Hause?


Die naheliegendste Idee ist, man bittet die Behörde im Ausland darum, die Gegenstände oder Dokumente in einen Umschlag oder Karton zu packen, und diese zum Empfänger zu schicken. Oft wird das sogar besprochen, das erstaunen ist allerdings groß, wenn selbst nach Tagen und Wochen Diskussion, oft in Landessprache per email oder Telefon nichts ankommt.


Die Erklärung ist ganz einfach: Fundsachen, persönliche Dokumente, Kreditkarten, der Ausweis, oder das Handy dürfen nur an den Eigentümer oder an eine namentlich bevollmächtigte Person übergeben werden. Wenn also, z. B. der Frau Meyer in Barcelona die Geldbörse geklaut und nach einigen Tagen gefunden wurde, kann Frau Meyer entweder persönlich nach Barcelona fliegen, um ihr Portemonnaie mit allen Dokumenten und Karten abzuholen oder einen Kurier schicken, der namentlich bevollmächtigt wurde. Und hier ist der Unterschied: Die meisten Paketdienste und Vermittler bezeichnen sich als Kurierdienst, ohne diese Leistungen anzubieten. Es wird dann in der Regel ein Fahrer zur Abholung geschickt, der aber natürlich nicht namentlich auf der Vollmacht von Frau Meyer erwähnt ist. Dieser Paketbote, Kurier oder wie auch immer wird das Portemonnaie nicht erhalten, bzw. sich aus Gründen der Haftung gar nicht dazu bereit erklären. In den AGB der großen Paketdienstleister wie TNT, FedEx, UPS, DHL, GLS ... ist in den AGB ebenso klar geregelt, das persönliche Dokumente nicht befördert werden.


Hier kommen nun wir ins Spiel, wir bezeichnen uns nicht nur als echter Kurierdienst, wir sind es auch. Im fiktiven Fall von Frau Meyer würde die Person aus unserem Team, die nach Barcelona reist, persönlich bevollmächtigt, also würden das Portemonnaie an eine benannte Person ausgehändigt, die es persönlich zu Frau Meyer bringt.


Natürlich übernehmen wir in solchen Fällen auch die gesamte Kommunikation mit der Behörde, dem Fundort oder der zuständigen Person, damit eine Abholung auch klappt.


Gern besprechen wir persönlich mit Ihnen, welche Optionen im konkreten Fall möglich sind.


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